1. Grundlegendes
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Gasthof Enge AG, im Folgenden als Gasthof bezeichnet.
    Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. 
    Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. 
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
    Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Biberist Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. 
    Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthofes.
  3. Definitionen
    Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten ebenfalls E-Mail Nachrichten.
    Vertragspartner sind der Buchende rsp. der Gast und der Gasthof.
  4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich 
    Der Vertrag über die Miete von Zimmern, sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. 
    Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch den Gasthof verbindlich.
    Vertragsänderungen werden für den Gasthof erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  5. Leistungsumfang 
    Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
    Der Gast hat, andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten, keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. 
    Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Gasthof verfügbar sein, so muss der Gasthof den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. 
    Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Gasthofes. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat der Gasthof vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
  6. Nutzungsdauer 
    Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags und bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Der Gasthof behält sich im Falle des nicht angemeldeten, verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Gasthof kostenpflichtig aufzubewahren.
  7. Optionen 
    Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Der Gasthof kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. 
  8. Preise / Zahlungspflicht 
    Die vom Gasthof kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein. 
    Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gasthofes zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. 
    Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Gasthof bestätigt werden. 
    Die Preise können vom Gasthof geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
    Je nach Vereinbarung kann der Gasthof eine Anzahlung verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. 
    Der Gasthof kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. 
    Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt der Gasthof eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
    Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann der Gasthof vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. 
    Dem Gasthof steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
    Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Gasthofes für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. 
    Für jede Mahnung kann der Gasthof eine Mahngebühr von Fr. 25.00 erheben.
    Gegenüber Forderungen des Gasthofes ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen. 
  9. Rücktritt durch den Gasthof
    Bis und mit 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann der Gasthof ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
    Ferner ist der Gasthof berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
    Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
    1. eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Gasthof gesetzten Frist nicht geleistet;
    2. höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen; 
    3. Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden; 
    4. der Gasthof begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann; 
    5. der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat; 
    6. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
      Bei einem Rücktritt des Gasthofes aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
  10. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren /Stornierungsfristen
    Annullation
    Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthofes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
    Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Gasthof. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten. 
    Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt, oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann der Gasthof die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen. 
    Annullationsgebühren/Stornierungsfristen:
    Die Annullationsgebühren und die Stornierungsfristen sind jeweils auf den Reservationsbestätigungen oder im Ratenbeschrieb ersichtlich.
    Schadenminderung
    Der Gasthof ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern der Gasthof die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
  11. Vorzeitige Abreise 
    Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Gasthof berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. 
    Der Gasthof ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern der Gasthof Enge die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
  12. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
    Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Gasthofes.
    Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Gasthofes durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
    Die/Der vom Gasthof abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Gasthof in Kombination mit einer Kreditkarte, um den Hoteleingang zu öffnen. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Ein beschädigter oder verlorener Schlüssel wird dem Gast mit CHF 120.00 (inkl. Ersatz und Programmierung durch Schlüsselfirma) in Rechnung gestellt.
    Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist ohne andere Absprachen für alle Gäste kostenlos. 
    Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Hotel Wifi Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
    Das Rauchen inkl. E-Zigaretten ist im gesamten Gasthof ausser an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen verboten.
  13. Verlängerung des Aufenthaltes
    Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
    Kann der Gast am Tag der Abreise den Gasthof nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise soweit möglich zu den bisherigen Konditionen verlängert. 
  14. Handlungen, Benutzung und Haftung 
  15. Gasthof
    Der Gasthof bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. 
    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofes auftreten, wird sich der Gasthof auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Gasthof anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
    Der Gasthof haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von CHF 1’000. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Gasthof nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Gasthofes im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Der Gasthof empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe des Gasthofes aufzubewahren. 
    Wird ein allfälliger Schaden dem Gasthof nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. 
    Der Gasthof haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
    Der Gasthof lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
  16. Gast
    Der Gast haftet gegenüber dem Gasthof für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass der Gasthof dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. 
    Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm der Gasthof zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. 
    Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofes gegenüber Dritten.
  17. Dritter
    Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gasthof gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  18. Erkrankung oder Tod des Gastes 
    Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Gasthof, so benachrichtigt der Gasthof auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat der Gasthof Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch den Gasthof. 
    Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes. 
    Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Gasthof. 
  19. Tierhaltung 
    Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gasthofes und gegen eine besondere Vergütung in den Gasthof mitgebracht werden. Die Gebühr pro Nacht beträgt CHF 10.
    Der Gast, der ein Tier in den Gasthof mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
  20. Fundsachen 
    Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
    Nach Ablauf einer 6-monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.
  21. Weitere Bestimmungen 
    Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Gasthof selbst erbracht werden, so handelt der Gasthof lediglich als Vermittler. 
    Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
    Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Gasthof, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Gasthof.